Vorteile eines kalten Wintergartens made in Augsburg
Ein kalter Wintergarten made in Augsburg eröffnet Ihnen das ganze Jahr über ein lichtdurchflutetes Wohnerlebnis. Hochwertige Aluminiumprofile garantieren Stabilität und Langlebigkeit, während große Glasflächen maximale Transparenz und Helligkeit bieten. So erweitern Sie Ihr Zuhause um einen Wohnraum, der Komfort, Ästhetik und Funktionalität vereint.
Ihre Vorteile auf einen Blick
So einfach kommen Sie zu Ihrem Kaltwintergarten in Augsburg
Warum wir Ihr Partner in Augsburg und Umgebung sind
Regionale Ansprechpartner
Eigene Produktentwicklung
Montage durch
eigenes Fachpersonal
Eigene
Herstellung
Zertifizierte
Qualität
Individuelle Maßanfertigung
Häufige Fragen zu Wintergärten in Augsburg
-
Ist ein Wintergarten genehmigungspflichtig in Bayern?
Ja. Ein Wintergarten gilt als bauliche Änderung und fällt in Bayern grundsätzlich nicht unter die verfahrensfreien Bauvorhaben.
-
Ist ein kalter Wintergarten ganzjährig bewohnbar?
Ein kalter Wintergarten ist eigentlich nicht ganzjährig bewohnbar. Er wird als unbeheizter, ungedämmter Raum gebaut und eignet sich hauptsächlich für die wärmeren Monate, um als Übergangsraum oder Schutz für Pflanzen zu dienen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, mit einem Klimagerät den Wohnbereich im Winter zu erwärmen und im Sommer zu kühlen.
-
Kann ich meinen kalten Wintergarten als Wohnraum nutzen?
Ja, Sie können einen kalten Wintergarten zwar als Wohnraum nutzen, er bietet aber nicht die gleiche Wohnqualität wie ein isolierter Anbau.
-
Kann ein Nachbar einen Wintergarten verbieten?
Nicht pauschal. Der Nachbar kann innerhalb der Widerspruchsfrist gegen einen Bauantrag Einwendungen erheben, sofern nachbarschützende Vorschriften verletzt sind. Aber eine Genehmigung kann trotzdem erteilt werden, wenn alle baurechtlichen Anforderungen eingehalten sind.
-
Wie viel Quadratmeter darf man ohne Baugenehmigung in Bayern bauen?
Nach Art. 57 BayBO sind Bauvorhaben verfahrensfrei, wenn sie z. B. keinen Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte enthalten und einen umbauten Raum bis zu 75 m³ haben. Dazu: Genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche (Art. 57 Nr. 1 g) sind möglich.







